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NotizenZitate, Anmerkungen, Einfälle, Aphorismen ... Spötteleien ...
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Auch wenn du vor Wut birst, die Menschen werden immer den gleichen Unfug tun wie bisher. |
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Die Forderung "Wohlstand für alle", wie sie auch im „Koalitionsvertrag“ steht, ist als Reflexionsbestimmung genommen ein Allheitsurteil, das weder empirisch noch logisch sich je bewahrheiten kann. Sie ist an sich selbst Täuschung. |
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Programmhinweis in einer TV-Zeitschrift: |
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In unserem Erkennen unbefriedigt oder gar als überzeugte Agnostiker nehmen wir Zuflucht in der Trostlosigkeit der Raumverhältnisse und dem Spiel toter Kräfte, Energien, Potentiale und anderer Gespenster oder im Aberglauben sowie einer barbarischen „Spiritualität“. |
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Der Weg der Deutschen exemplifiziert an Albertus Magnus: |
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Ein üblicher Unsinn deutscher Kultursender, heute Morgen gehört: „Musikalische Gedankenströme, die sich zu neuen Klangwelten entfalten.“ |
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Was unverständig aus einem Munde kommt, ist Unflat. |
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WELTFORMEL |
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Wer diese Wahrheit nicht versteht , betrübe sein Herz nicht, denn wer nicht in der Wahrheit ist , wird diese Wahrheit nicht verstehen. |
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Die Wahrheit ist immer offenbar und doch ein Mysterium, weil sie nur für den Geist ist. |
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Man muss den Gedanken schon haben, um ihn zu erkennen. |
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Marwa-Prozess |
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Dem psychologisch-psychiatrischen (?) Gutachten nach soll der Angeklagte psychisch gesund und voll zurechnungsfähig sein. - Wer aber nur über ein klein wenig Fachkenntnis verfügt, weiß, dass die Tat wie auch das Verhalten des Angeklagten während der Verhandlung an sich selbst psychotisch waren (empirisch wie dem Begriffe nach). Mit großer Wahrscheinlichkeit hat der Angeklagte im Zustand einer akuten paranoid-halluzinatorischen Psychose gehandelt. |
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Da sieht man einmal wieder, wie jemand, dessen Profession es ist, mit sog. psychischen Störungen umzugehen, von seiner Tätigkeit nicht die geringste Ahnung zu haben scheint. Vielleicht hat sich der Gutachter aber dem politischen und medialen Druck gebeugt und wider besseren Wissens ein „Gefälligkeitsgutachten“ vorgelegt. |
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Die Worte, die der Staatsanwalt für den Angeklagten fand, gereichen weder ihm noch dem Gericht, das sie duldete, zur Ehre. Bei genauerer Betrachtung der Inhalte fallen die Beleidigungen, Entwürdigungen des Staatsanwaltes zwar auf ihn selbst zurück, weil er das, was er dem Angeklagten vorwirft, unmittelbar mit diesem tut. - Der Angeklagte mag völlig heruntergekommen sein, ein feiges, hinterhältiges Monstrum, dennoch bleibt er ein Mensch, verliert nicht seine Würde und ist dem Staatsanwalt wie dem Richter gleich, - sein „Bruder“. Die Würde ist eine Voraussetzung des Rechts überhaupt. Den Angeklagten einseitig auf sein Verbrechen zu reduzieren und moralisch (subjektiv) zu verurteilen, war während der Inquisition und zu Zeiten eines Herrn Freislers Sitte, aber, bitte schön, diese Zeiten haben vorbei zu sein. Der schlimmste Verbrecher ist würdig zu behandeln, auch wenn es dem Staatsanwalt dabei die Tränen in die Augen treibt. |
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Mahnung an das Gericht und den Staatsanwalt: „Hüte dich davor, dass du solche Gefühle gegenüber Unmenschen hast wie diese gegenüber den Menschen.“ |
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